Bei Anfragen per Mail bitten wir um Mitteilung Ihrer Rufnummer zum Zwecke von eventuellen Rückfragen.
info@steinmetz-rheinbach.deSehr geehrte Damen und Herren,
- Ihre Grabstelle ist am Nutzungsende und muss aufgelöst werden???
- Was nun??? – fragen sich viele Nutzungsberechtigte/Angehörige…
Antwort: Für das oberirdische Material, sprich Einfassung, Denkmal, Teilabdeckungen etc. können wir zu meist einen Festpreis vereinbaren. Hierzu sind Fotos für uns immer eine sehr gute Hilfestellung, wenn es um das oberirdische Material geht. Ein bis zwei Fotos reichen uns hierfür vollkommen aus.
Fundamente werden immer nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet, welcher aber im Vorfeld nicht kalkulierbar ist, da niemand in den Boden schauen kann wie groß, und wie tief die Fundamentgründung damals erstellt worden ist. Auch nicht, ob sich Moniereisen im Betonfundament befindet oder nicht. Laut den Städten sind Sie dazu verpflichtet, die vorhandenen Fundamente entfernen zu lassen. Auch die Bepflanzung muss von Ihnen entfernt werden. Wenn auch dieses durch uns geschehen soll, läuft dieses in der Abrechnung wie vorab beschrieben bei den Fundamenten – nach Arbeitsaufwand.
Bei vielen Gemeinden (z. B. Stadt Rheinbach) muss das Grab zum Schluss wieder mit Erde befüllt werden, sodass es wieder bodengleich mit der Umgebung ist. Auch hier erfolgt die Abrechnung wie zuvor bei den Fundamenten und der Bepflanzung – nach Arbeitsaufwand. Einsäharbeiten mit Rasensamen übernehmen wir nicht. Hinweis: Wurzelwerke können von uns nicht immer entfernt werden, wenn diese zu groß sind.
P.S. Was viele nicht wissen: Die Grabstelle kann unter Umständen auch von Ihnen nachgekauft werden!!! Einige Gemeinden lassen auch jährliche Zahlweisen zu, sodass Sie keine größere Summe auf einmal zahlen müssen. Es gibt auch teils die Möglichkeit, z. B. aus einem Doppelgrab, ein Einzelgrab zu gestalten. Gerne sind bei Rückfragen, die Mitarbeiter des jeweiligen Friedhofsamtes für Sie da. Auch Umarbeitungen der vorhandenen Grabanlage sind durch uns möglich!!! So bleibt das Familiengrab immer noch im Familienbesitz und kann zu einem späteren Zeitpunkt NEU genutzt/belegt werden.
Auch werden wir häufig gefragt:
Antwort: In den wenigsten Fällen können wir leider Denkmäler ankaufen. Zu 95 % wird Ihre Grabanlage fachgerecht entsorgt durch uns. Es hat damit zu tun, dass beim Überarbeiten der alten Grabsteine nicht mehr, das Mindestmaß an Grabmalstärke/dicke vorhanden ist, welche die Friedhofsämter vorschreiben.
Daher sind wir gezwungen die alten Grabsteine zu entsorgen. Jeder Friedhof hat auch seine eigenen Grabaußenmaße, bedeutet das alte Umrandungen zu meist leider auch wertlos werden, zumal in vergangener Zeit viele Umrandungen aus Kunststein hergestellt wurden, welche heutzutage laut Friedhofssatzungen nicht mehr zulässig sind. So Schade es manchmal auch ist, müssen wir auf die Entsorgung hinweisen. Ankäufe finden daher nur selten statt. Aber auch hier helfen uns für die Beurteilung Ihre Fotos und zusätzlich Bemaßungen von Denkmal, Einfassung etc. (H x L x B).
Bei eventuell noch ausstehenden Fragen können Sie uns gerne ansprechen.
Ihr Grabmale Samulewitz-TEAM
Grabauflösung - Informationen >>> Hier Drucken
Einzelmodelle können Sie auf Anfrage von uns erhalten,
oder zusehen auf unserer Facebook-Seite - https://www.facebook.com/Steinmetzbetrieb/
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Bitte sprechen Sie uns darauf an, ob das zusehende Modell noch verfügbar ist. Es handelt sich hierbei um Einzelstücke. Verfügbarkeit: solange Vorrat reicht.
- RABATT gilt für ALLE nach aufgeführten/zusehende Modelle -
Alle Preise verstehen sich inkl.:
Montage (kostenfrei bis 100km), Antragstellung (z.B. Zeichnungen usw.) beim jeweiligen Friedhofsamt & 19%MwSt.
(Gebührensatz des Antrages seitens Friedhofsamt trägt der Nutzungsberechtigte)